Verdienstausfall durch die Jugendarbeit

Erstattung des entgangenen Verdienstes

Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit sich Verdienstausfall durch die Jugendarbeit ersetzen zu lassen.

Wenn Du den Antrag auf Verdienstausfall stellen möchtest, lies dir bitte noch unbedingt die Richtlinien dazu durch.

Richtlinien

Weitere Informationen findest du auch auf der Homepage des Bayerischen Jugendrings.

 

Warum gibt es überhaupt Verdienstausfall?

Vergeben wird das Geld über den Bayerischen Jugendring aus Mitteln zur Umsetzung des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung. Als "mittelbewilligende" Stelle nehmen die BDKJ-Diözesanstellen die Erstattung vor.

 

Wie bekomme ich Verdienstausfall?

Damit der BDKJ eine Erstattung von Verdienstausfall vornehmen darf, muss der Träger einer Maßnahme (also Veranstalter) ein  BDKJ-Jugendverband, eine Pfarrgemeinde oder eine bayerische Jugendorganisation sein, wobei die beiden Pfadfinderverbände DPSG und PSG eine Ausnahme bilden.

Den Verdienstausfall kannst du selbst stellen bzw. der Arbeitgeber, wenn er die Lohnfortzahlung geleistet hat, ohne dazu verpflichtet zu sein. In diesem Fall wird der Verdienstausfall direkt an den Arbeitgeber ausbezahlt.

Du kannst einen Antrag auf Verdienstausfall stellen, wenn Du

  • an einer AEJ-Maßnahme teilgenommen hast oder diese als Verantwortlicher geleitet hast.
  • ehrenamtlich an einer Veranstaltung teilgenommen hast, in welcher eine Jugendleiterausbildung geplant/vorbereitet wurde. 

Und noch gut zu wissen ist:

  • Es wird generell eine 5-Tageswoche anerkannt.
  • Gefördert werden max. 10 Arbeitstage.  
  • Der Verdienstausfall wird in Höhe des Bruttogehalts erstattet, maximal 312,--€ pro Arbeitstag bzw. max. 39,--€ pro Arbeitsstunde. Und nur dann, wenn du keine Honorarzahlungen erhalten hast. Bleiben diese Honorarzahlungen unter 114,--€/Maßnahmentag bzw. 14,25€/Maßnahmenstunde werden diese außer Acht gelassen.

Hier findest du das Antragsformular:

Antragsformular

 

Und so gehts:

  1. Zuerst musst du die Freistellung (Jugendarbeitsfreistellung) zeitig beantragen. Wie das geht, findest du hier.
  2. Spätestens vier Wochen nach der Veranstaltung muss dein Antrag auf Verdienstausfall im BDKJ-Diözesanbüro Regensburg bei Eveline Achhammer vorliegen.
  3. Bitte sende deinen von dir unterschriebenen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls ausgefüllt mit den entsprechenden Anlagen 1, 2 oder 3 und mit einer Maßnahmenbeschreibung an folgende Adresse:
    BDKJ-Diözesanverband
    z. Hd. Eveline Achhammer
    Obermünsterplatz 10
    93047 Regensburg

 

Hier noch die Erklärung zu zwei häufigen Fragen:

  • Anlage 1: Dein Arbeitgeber hat dir Lohnfortzahlung gewährt, obwohl er nicht dazu verpflichtet wäre?
    Dann kann dein Arbeitgeber sich vom BJR die entstandenen Lohnfortzahlungskosten ersetzen lassen.
  • Anlage 2: Dein Arbeitgeber hat dich unbezahlt freigestellt? Dann ist dies die richtige Anlage für Dich. Fülle und drucke die Exceltabelle aus und lass dir die Angaben vom Arbeitgeber bestätigen (Stempel, Unterschrift)
  • Anlage 3: Du arbeitest selbstständig? Dann kannst du dir deinen Ausfall auch ersetzen lassen und machst in der Anlage 3 Angaben zu deinem Verdienst. Bitte denke daran einen entsprechenden Nachweis (z. B. Steuererklärung) mit einzureichen.

In der Maßnahmenbeschreibung muss die Gesamtzielsetzung der Veranstaltung genannt sein. Der Programmablauf mit den Teilzielen und die umgesetzten Methoden und die Dauer der einzelnen Arbeitseinheiten muss dargestellt sein. Vermutlich stellt der Veranstalter einen AEJ-Antrag beim BDKJ und da muss eine solche Maßnahmenbeschreibung mit eingereicht werden, vlt. könnt Ihr euch diese vom Veranstalter besorgen?

Bei Fragen kannst du dich hier melden:

Das Foto zeigt Eveline Achhammer.
Eveline Achhammer
Zuschusssachbearbeitung

Alle Infos zur Freistellung gebündelt als Arbeitshilfe: