Jugendpolitik
Jede Politik ist Jugendpolitik
Es geht um uns!
Als BDKJ ist es für uns selbstverständlich demokratisch zu handeln und Verantwortung zu übernehmen, unser Umfeld mitzugestalten und für unsere Überzeugungen einzutreten. Junge Menschen sprechen im BDKJ für sich selbst und gestalten ihre Zukunft so mit.
Diese Grundprinzipien können Vorbild für eine funktionierende Jugendpolitik sein. Insbesondere Subsidiarität, die Orientierung an der Lebenswirklichkeit junger Menschen, die Bereitstellung von Räumen, ein personales Angebot sowie Raum für junge Menschen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten tragen als wichtige Faktoren zu gelingender Jugendpolitik bei.
Denn: Um Zukunft zu gestalten braucht es eine starke Jugendpolitik, die jungen Menschen Beteiligung auf allen Ebenen ermöglicht.
Jugendpolitik darf nicht als begrenztes Politikfeld gesehen werden, sondern muss sich als Querschnittthema über alle politischen Handlungsfelder ziehen. Begleitet werden muss diese Perspektive auf Jugendpolitik von einer starken politischen Bildung in formeller, informeller und non-formeller Bildung.
Noch mehr Informationen rund um Jugendpolitik im BDKJ findet man beim BDKJ-Bundesverband und dem BDKJ Bayern.
Wahlaltersenkung
Beteiligung ist Teil einer gelingenden Jugendpolitik. Deshalb setzt sich der BDKJ für Partizipation und Beteiligung der Jugend in allen politischen Prozessen ein. Einige Beteiligungsangebote für Jugendliche gibt es bereits. Immer noch wird jungen Menschen unter 18 Jahren allerdings versagt, wählen zu gehen.
In vielen Regionen Deutschlands Usus, warum nicht bei uns?
In elf von 16 Bundesländern ist Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr bereits der Gang zur Wahlurne möglich – zumindest bei Kommunalwahlen. Niedersachsen war das erste Bundesland, das bereits vor 14 Jahren das Wahlalter bei Kommunalwahlen herabgesetzt hat. Vier Bundesländer haben den Jugendlichen ab 16 Jahren sogar bei Landtagswahlen das Recht, wählen gehen zu dürfen, zugesprochen. Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein haben dies vor einigen Jahren eingeführt. Inzwischen dürfen Jugendliche ab 16 auch bei der Europawahl teilnehmen. Unser Nachbarland Österreich geht sogar noch einen Schritt weiter. Dort ist bei JEDER Wahl der Gang zur Wahlurne ab 16 Jahren erlaubt – auch bei den Nationalrats- und Europawahlen. Österreich hat dies als erstes EU-Land 2007 eingeführt.
Jugendliche an die Urne!
Wir als BDKJ setzen uns dafür ein, dass auch die Jugendlichen bei uns das aktive Wahlrecht zugesprochen bekommen, um sich in politische Entscheidungen einbringen zu können. Denn Jugendliche wollen und sollen sich für ihre Zukunft einsetzen dürfen. Denn jede Politik ist Jugendpolitik. Jede politische Entscheidung betrifft die Jugendlichen direkt oder deren Zukunft.
Deshalb fordert der BDKJ die Herabsetzung des Wahlalters auf 14 Jahre. Ein erster Schritt zu echter Jugendbeteiligung ist das Wahlalter von 16 Jahren bei Kommunalwahlen in Bayern.