Unsere verschiedenen Gremien

Von der Diözesanversammlung bis zur Arbeitsgruppe

Die Gremien des BDKJ-Diözesanverbandes sind jeweils zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingesetzt. Dazu zählen ständige Gremien, die in der Satzung festgeschrieben sind, sowie Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die für einen bestimmten Zweck eingesetzt und wieder aufgelöst werden können.

Die Diözesanversammlung

Die Diözesanversammlung ist das oberste beschlussfassende Gremium des BDKJ-Diözesanverbandes Regensburg. Ihr obliegen die grundlegenden Entscheidungen über die Aufgaben des Diözesanverbandes.

Ihre Aufgaben sind insbesondere

  • die Beschlussfassung über die Ordnung, 
  • die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit durch Anträge, 
  • die Wahlen des Vorstands und anderer Ämter und
  • die Entgegennahme des Rechenschaftsbericht.

Die Diözesanversammlung tagt zweimal im Jahr. Stimmberechtigte Mitglieder sind jeweils genauso viele Mitglieder aus den Kreis- wie aus den Jugendverbändern. Derzeit entspricht dies jeweils einer Person aus jedem Kreisverband und je einer bis zu drei Personen aus den einzelnen Jugendverbänden.

 

 

Der Diözesanausschuss

Der Diözesanausschuss (DA) bestimmt über alle Angelegenheiten des Diözesanverbandes, insofern diese nicht einem anderem Gremium vorbehalten sind.

Zu seinen Aufgaben gehören die Entgegennahme des Vorstandsberichts, die Unterstützung des Diözesanvorstands bei Vertretungsterminen und die Unterstützung bei der Vorbereitung der Diözesanversammlung sowie anderer Veranstaltungen. Der Diözesanausschuss ist sozusagen die ständige Vertretung der Diözesanversammlung während des Jahres. Der Diözesanausschuss tagt mindestens zweimal im Jahr, in der Regel aber viermal.

Der DA setzt sich aus vier gewählten Mitgliedern der Kreisverbände, aus vier gewählten Mitgliedern der Jugendverbände und dem Diözesanvorstand zusammen.

Mitglieder sind derzeit neben dem Vorstand im Diözesanausschuss: Florian Zierer (Landshut-Stadt), Katharina Sellmeyer (Neustadt a.d. Waldnaab), Jonas Kammann (Regensburg-Stadt), Lucas Lobmeier (Amberg-Sulzbach), Bernhard Eder (KjG), Patrick Hummer (KjG), Franz Wacker (KLJB) und Korbinian Deutinger (GCL-JM).

 

 

Kreisverbands- und Jugendverbandskonferenz

Kreisverbandskonferenz (KVK)

Die Diözesankonferenz der Kreisverbände, die Versammlung aller Kreisverbände, dient dem Erfahrungsaustausch, berät gemeinsame Anliegen und beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Kreisverbände untereinander betreffen. Sie berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand.

Sie wählt zwei Vertreter*innen in den „Freizeit und Bildung im BDKJ e.V.“ und ein Mitglied in das Stiftungskuratorium für jeweils zwei Jahre. Stimmberechtigt ist je ein Mitglied der einzelnen Kreisvorstände. Sie tagt mindesten einmal im Jahr, zurzeit zweimal im Jahr.

 

Jugendverbandskonferenz (JVK)

Die Diözesankonferenz der Jugendverbände, die Versammlung der Jugendverbände, dient dem Erfahrungsaustausch und berät die Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen und ist vor der Neuaufnahme von Jugendverbänden, die nur in der Diözese arbeiten, zu hören. Insbesondere beschließt sie über die Stimmverteilung der Jugendverbände in der Diözesanversammlung.

Sie wählt zwei Vertreter*innen in den „Freizeit und Bildung im BDKJ e.V.“ und ein Mitglied in das Stiftungskuratorium für jeweils zwei Jahre. Stimmberechtigt ist je ein Mitglied der einzelnen Jugendverbände. Die JVK tagt einmal im Jahr. Zusätzlich findet jährlich zusätzlich ein informeller Austausch der Jugendverbände im Herbst statt.

 

 

Weitere Ausschüsse und Arbeitskreise

Satzungsausschuss

Der Satzungsausschuss beschäftigt sich mit allen Anliegen zu unserer Ordnung und Geschäftsordnung. Außerdem unterstützt er den Vorstand bei der Prüfung von neu eingereichten Satzungen der Kreis- und Jugendverbände.

Mitglieder sind derzeit: Christopher Klaue (Wunsiedel), Daniel Poiger (Straubing-Bogen) und Korbinian Deutinger (GCL-JM). Vom Vorstand ist Ulrich Eigendorf (Präses) für den Satzungsausschuss zuständig.

 

Wahlausschuss

Aufgabe des Wahlausschusses ist es passende Kandidaten für vakante und wieder zu besetzende Ämter zu finden und die Wahlen auf der Diözesanversammlung durchzuführen.

Mitglieder sind derzeit: Christopher Klaue (Wunsiedel), Daniela Kirchmeier (KLJB) und Thomas Wenzlow (DPSG). Vom Vorstand ist Dorothea Stadler (Diözesanvorsitzende) für den Wahlausschuss zuständig.

 

Ausschuss Wir und Du

Der Ausschuss Wir und Du unterstützt den Diözesanvorstand bei allen kreativen Angeboten und betreibt Wertschätzungsarbeit.

Mitglieder sind derzeit: Monika Pielmeier (Regensburg-Land), Verena Weghofer (Deggendorf), Gerhard Pöpperl, Alexandra Scherbel (Kolpingjugend), Katrin Gscheidmeier (GCL-MF) und Dorothea Stadler (Diözesanvorsitzende). Vom Vorstand ist Johanna Ostermeier (Diözesanvorsitzende) für den Ausschuss zuständig.

 

Arbeitskreis Zeltlager und Freizeit (AK ZuF)

Der AK ZuF ist ein ständiger Ausschuss zur Vorbereitung des BDKJ-Kinderzeltlagers.
Mehr Informationen zum ZuF sind hier zu finden.
Von Seiten des Vorstands wird der ZuF von Johanna Ostermeier (Diözesanvorsitzende) betreut.

 

 

Steuerungsgruppe 72-Stunden-Aktion

2024 findet die nächste 72-Stunden-Aktion statt. Die Steuerungsgruppe kümmert sich um die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung der Aktion in der Diözese Regensburg.

Mitglieder sind derzeit: Anna Fautz (KjG), Jonas Kammann (Regensburg-Stadt), Winfried Brandmeier (Fachstelle Ministranten), Wolfgang Sausner (Jugenamtsleitung) und Andreas Lammel (Jugendstelle Kelheim). Vom Vorstand sind Johanna Ostermeier und Dorothea Stadler (beide Diözesanvorsitzende) für die Steuerungsgruppe zuständig.

 

Kommission zur Vorbereitung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BDKJ

2022 wurde eine Kommission ins Leben gerufen, die sich mit dem Thema Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im BDKJ Diözesanverband Regensburg beschäftigt und folgende Aufgaben übernimmt:

  • Aufarbeitungsprozess auf Bundesebene im Auge behalten, Informationen bündeln und in geeigneter Weise an Kreis- und Jugendverbände weitergeben
  • Erarbeitung einer Arbeitshilfe zur Sensibilisierung mit Methoden und Impulsen, welche Kreis- und Jugendverbände weiterverwenden können
  • Sensibilisierung zum Thema Aufarbeitung
  • Ansprechpersonen für Kreis- und Jugendverbände sein

Der BDKJ ist sich seiner Verantwortung im Kontext der „Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“ bewusst und positioniert sich dazu regelmäßig und öffentlich in Kirche, Gesellschaft und Politik. Aufarbeitung umfasst weit mehr als das, was durch die bisherige Präventions- und Interventionsarbeit bedacht wird. Der BDKJ sieht sich in der Pflicht, den Betroffenen mit ihrer Sichtweise Gehör zu verschaffen und sie zu unterstützen. Dazu gehören eine Anerkennungskultur, ein kritisches Hinterfragen der eigenen Strukturen und eine fundierte Analyse der Haltungen und Strukturen, die sexualisierte Gewalt begünstigt haben, durch externe Personen. Ausgangspunkt für alle Bemühungen der Aufarbeitung sind für uns die Perspektive und die Bedürfnisse von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Deshalb muss die Aufarbeitung in den Strukturen der Jugend- und Diözesanverbände auf eine solide Basis gestellt werden. Um dieses Anliegen kümmert sich die Kommission.

Über die Arbeit der Kommission wird regelmäßig auf den Diözesangremien berichtet. Sobald die Arbeitshilfe sowie andere Materialien fertig sind, findet ihr diese hier.

Darüber hinaus dürft ihr gerne mit euren Anliegen rund um das Thema Aufarbeitung auf uns zukommen.

Mitglieder sind derzeit: Theresa Wenzl (ehemals DA), Roland Vilsmeier (ehemals Diözesanvorsitzender) und Nicolas Süß (KLJB). Vom Vorstand ist Johanna Ostermeier (Diözesanvorsitzende) für die Kommission zuständig.