Prävention sexualisierter Gewalt

Für mehr Achtsamkeit

Warum Prävention?

(Sexualisierte) Gewalt beginnt bereits dort, wo jemand durch Worte verletzt wird und nicht erst bei faktischen Übergriffen. Vielmehr sind Worte bereits zu Letzterem zu zählen. Um (sexualisierte) Gewalt zu verhindern, ist es deshalb wichtig für Kinder und Jugendliche, die eigenen Grenzen wahrzunehmen und sie anderen zeigen zu können. Dabei hilft es, sich mit Sexualität auseinander zu setzen und Kinder dazu zu ermutigen, auch darüber zu sprechen.

Die Prävention sexualisierter Gewalt hat genau das zum Ziel:

  • Sie macht klar, was sexualisierte Gewalt ist.
  • Sie erleichtert es jungen Menschen eigene und fremde Grenzen zu erkennen und einzuhalten.
  • Sie ermutigt junge Menschen, "Stop!" zu sagen, wo ihre eigenen Grenzen überschritten werden.
  • Sie macht Sexualität zu einem Thema, über das man sprechen darf und im Falle einer Grenzverletzung sprechen soll.
  • Sie zeigt auf, wer für junge Menschen Ansprechperson ist, wenn Grenzen verletzt werden.

 

 

Arbeitshilfe für Gruppenleitungen in Verband & Pfarrei

Für Gruppenleiter*innen und Vorstandsmitglieder hat der BDKJ-Diözesanverband eine Arbeitshilfe erstellt, die Tipps zur Umsetzung von Prävention sexualisierter Gewalt in der Gruppe gibt.  Sie enthält viele Methoden, komplette Gruppenstunden zu unterschiedlichen Bereichen der Prävention und viel Hintergrundwissen.

Download der Arbeitshilfe

Arbeitshilfe
Und hier gibt es die Kopiervorlagen.

Bestellung der Arbeitshilfe

Für Gruppenleiterkurse und Schulungen können gedruckte Exemplare der Arbeitshilfe bestellt werden. Für verbandliche Gruppen ist die Bestellung bis auf die Übernahme des Portos kostenfrei. Für alle weiteren Gruppen werden 0,50 € pro Broschüre als Schutzgebühr sowie die Portokosten fällig.

Bestellen können Sie die Broschüre in der Geschäftsstelle des BDKJ:
bdkj(at)bdkj-regensburg.de oder 0941 597 2296.

 

Prävention in der Satzung

Der BDKJ-Diözesanverband Regensburg hat die Selbstbestimmung von Kindern und die Prävention auch in seiner Ordnung verankert:

Der BDKJ als Träger von kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit stärkt seine Teilnehmenden in ihrer Selbstbestimmung und in der Wahrnehmung ihrer Rechte. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Rahmenordnung "Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" in der jeweils geltenden Fassung als Mindeststandard im Bereich der Prävention gegen sexualisierte Gewalt.

Der Präventionsbereich des Bistum sowie alle damit verbundenen Schulungen sind hier zu finden.

Prävention und Intervention im BDKJ

Prävention und Beschwerdewege sind für einen optimalen Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit wichtig. Deshalb hat sich der BDKJ-Diözesanverband ein institutionelles Schutzkonzept gegeben. Dieses strukturiert und regelt alle Vorkehrungen im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt innerhalb des Diözesanverbandes.

 

 

Eure Ansprechperson rund ums Thema Prävention:

Maria Eigenstetter
Johanna Ostermeier
Ehrenamtliche Diözesanvorsitzende