Diözesanordnung
Weil unsere Satzung Ordnung heißt
Unsere aktuelle Diözesansatzung findest du hier:
Unsere aktuelle Geschäftsordnung findest du hier:
Satzungsauschuss
Der Satzungsausschuss ist euer kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um Satzungen und Ordnungen. Er berät den BDKJ-Diözesanvorstand, ob Jugendverbands- bzw. Kreisverbandssatzungen genehmigungsfähig sind. Außerdem überprüft er regelmäßig die Diözesanordnung und Geschäftsordnung, ob Anpassungen notwendig sind.
Die aktuellen Mitglieder des Satzungsauschusses findest du hier.
Verfahren zur Genehmigung von Kreisordnungen
Bitte haltet euch bei der Überarbeitung eurer Kreisordnungen an die Musterkreisordnung. Die aktuelle Version findet ihr hier.
Wendet euch gerne an den Satzungsausschuss, wenn ihr Änderungen eurer Kreisordnung plant. So können diese schon im Vorfeld auf Übereinstimmung mit der Diözesanordnung geprüft werden.
Wenn ihr auf eurer Kreisversammlung eine Ordnungsänderung beschlossen habt, dann müsst ihr diese danach beim Diözesanvorstand zur Genehmigung einreichen: bdkj(at)bdkj-regensburg.de
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Text des Änderungsbeschlusses
- vollständige Ordnung mit Hervorhebung der Änderungen/Streichungen oder eine Synopse
- Protokoll der Versammlung, auf der die Ordnung geändert wurde
- Einladung bzw. Einberufung der Versammlung mit Datum der Einladung
Eure Kreisordnung wird dann möglichst bald vom Satzungsausschuss überprüft. Der Diözesanvorstand erhält dann eine Empfehlung des Satzungsausschusses, über die in der nächsten Vorstandssitzung entschieden wird. Der Diözesanvorstand informiert euch über das Ergebnis der Beratung.