Diözesanordnung
Weil unsere Satzung Ordnung heißt
Entstehung der neuen Ordnung

Nachdem im Jahr 2017 auf Bundesebene ein großer Neuordnungsprozess zum Thema "Zukunftsfähige Verbandsstruktur" angestoßen wurde, werden und wurden sukzessive auch alle anderen Ordnungen in den Untergliederungen des BDKJ geändert. Auf Diözesanebene begann man mit diesem Prozess mit der Gründung eines Satzungsausschusses im Jahr 2018. Dieser legte Ende 2019 einen Satzungsentwurf vor.
Beschlossen wurde der Satzungsentwurf im Dezember 2019 und konnte nach einer kleinen Änderung im Dezember 2020, nach Zustimmung durch den BDKJ-Bundesvorstand und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer, in Kraft treten.
Unsere aktuelle Diözesansatzung findest du hier:
Unsere aktuelle Geschäftsordnung findest du hier:
Satzungsauschuss
Der Satzungsausschuss ist euer kompetenter Ansprechpartner für Fragen rund um Satzungen und Ordnungen. Er berät den BDKJ-Diözesanvorstand, ob Jugendverbands- bzw. Kreisverbandssatzungen genehmigungsfähig sind. Außerdem überprüft er regelmäßig die Diözesanordnung und Geschäftsordnung, ob Anpassungen notwendig sind.
Die aktuellen Mitglieder des Satzungsauschusses findest du hier.
Verfahren zur Genehmigung von Satzungen
Der Satzungsausschuss ist dafür zuständig, dass eure Satzungen geprüft werden.
Bitte reicht eure Satzungen zur Genehmigung an den Diözesanvorstand ein unter bdkj(at)bdkj-regensburg.de.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Text des Änderungsbeschlusses
- vollständige Ordnung mit Hervorhebung der Änderungen/Streichungen oder eine Synopse
- Protokoll der Versammlung, auf der die Ordnung geändert wurde
- Einladung bzw. Einberufung der Versammlung mit Datum der Einladung
Eure Satzung wird dann möglichst bald vom Satzungsausschuss überprüft. Der Diözesanvorstand erhält dann eine Empfehlung des Satzungsausschusses, über die in der nächsten Vorstandssitzung entschieden wird. Der Diözesanvorstand informiert euch dann über das Ergebnis der Beratung.