Diözesanordnung
Weil unsere Satzung Ordnung heißt
Entstehung der neuen Ordnung
Nachdem im Jahr 2017 auf Bundesebene ein großer Neuordnungsprozess zum Thema "Zukunftsfähige Verbandsstruktur" angestoßen wurde, werden und wurden sukzessive auch alle anderen Ordnungen in den Untergliederungen des BDKJ geändert. Auf Diözesanebene begann man mit diesem Prozess mit der Gründung eines Satzungsausschusses im Jahr 2018. Dieser legte Ende 2019 einen Satzungsentwurf vor.
Beschlossen wurde der Satzungsentwurf im Dezember 2019 und konnte nach einer kleinen Änderung im Dezember 2020, nach Zustimmung durch den BDKJ-Bundesvorstand und Bischof Dr. Rudolf Voderholzer, in Kraft treten.
Unsere aktuelle Diözesansatzung findet ihr hier:
Unsere aktuelle Geschäftsordnung findet ihr hier:
Satzungsauschuss
Der Satzungsausschuss ist euer kompetenter Anprechpartner für Fragen rund um Satzung und Ordnungen. Er berät den BDKJ-Diözesanvorstand, ob Jugendverbands- bzw. Kreisverbandssatzungen genehmigungsfähig sind.
Der Satzungsausschuss ist dafür zuständig, dass eure Satzungen geprüft werden. Bitte reicht dazu ein Dokument ein, bei dem die Änderungen nachvollziehbar sind.
Derzeit besteht der Satzungsausschuss aus vier Mitgliedern:
Daniel Poiger (Kreisverband Straubing-Bogen), Korbinian Deutinger (J-GCL), Florian Zierer (Kreisverband Landshut-Stadt), Manuel Koller (Kreisverband Neustadt a. d. Waldnaab), Bernhard Eder (KjG), Noah Walczuch (KSJ) und Johanna Ostermeier (BDKJ-Diözesanvorsitzende).