Zuschüsse

Finanzielle Unterstützung für gute Jugendarbeit

Um euch bei der Finanzierung eurer Veranstaltungen zu unterstützen, gibt es vom Bayerischen Jugendring (BJR) Zuschüsse, welche ihr über den BDKJ-Diözesanverband beantragen könnt. Antragsberechtigt sind alle Verbände, die im BDKJ zusammengeschlossen sind, und andere freie Träger der katholischen Jugendarbeit.

Es gibt Zuschüsse für AEJ-Maßnahmen (Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiter), JBM-Maßnahmen (Jugendbildungsmaßnahmen) und TdOs (Tage der Orientierung).

Hierbei handelt es sich um eine Veranstaltung zum Zweck der Ausbildung von ehrenamtlichen Jugendleitern und –leiterinnen, z. B. eine Gruppenleiterschulung.

Wie wird bezuschusst?

Die Bezuschussung erfolgt als Projektförderung auf dem Wege der Anteilsfinanzierung. Es werden 70 % der höchstens förderfähigen und angemessenen Gesamtausgaben bezuschusst lt. BJR-Rahmenrichtlinien.

Der maximale Zuschussbetrag pro Zuschussantrag bemisst sich an einem Höchstsatz, der pro Tag und Teilnehmer*in berechnet wird, beträgt aber maximal das ausgewiesene Defizit bzw. maximal den in den Rahmenrichtlinien festgesetzten "Prozentsatzförderung". Nach Beschluss des BDKJ-Landesvorstands beläuft sich der Höchstsatz auf 30,-- € pro Teilnehmertag für das Kontingentjahr 2024/2025.
Die Bagatellgrenze liegt bei 100 €.

Wie stelle ich einen Antrag?

Rahmenrichtlinien

Fachliche Anforderungen

Ausführungsbestimmungen

Checkliste

Hinweise Belege

Aktuelle Formulare für die Antragsstellung gibt es immer beim BDKJ Bayern.

 

Fördervoraussetzungen:

  • Dauer: mindestens 1 Tag, maximal 14 Tage
  • Anzahl der Teilnehmenden: maximal 100 Teilnehmende
  • Alter der Teilnehmenden: mindestens 15 Jahre
  • Sind unter 15-Jährige dabei, benötigt man im Bericht eine pädagogische Begründung.
  • Achtung! Nehmen unter 14-Jährige an der Veranstaltung teil, ist sie nicht zuwendungsfähig!
  • Referenten-Teilnehmer-Schlüssel: mindestens 1 Referent auf 20 Teilnehmer, mindestens 5 Teilnehmer auf 1 Referenten
  • Bis Februar müssen Maßnahmen des nächsten Kontingentjahres vorangemeldet werden (mit Zeitpunkt, kalkulierter Zuschuss-Summe und Teilnehmendentage)

Antragsstellung muss bis höchstens vier Wochen nach der Veranstaltung an den BDKJ mit folgenden Angaben erfolgen:

  • Antragsformular in vierfacher Ausfertigung
  • Einladung mit Wordbildmarke des BJR
  • Teilnehmerliste
  • Programm/Bericht
  • Belegliste über Einnahmen und Ausgaben

Wenn ihr eine Bildungs- oder Schulungsveranstaltung für Kinder und junge Erwachsene bis zu 26 Jahren organisiert, kann dieser Antrag gestellt werden.

Beispiel für eine JBM ist eine Veranstaltung, in der Jugendlichen in verschiedenen Workshops die Möglichkeit geboten wird, sich kreativ zu entfalten oder sie in ihrer Meinungsbildung unterstützt werden. Es geht darum den jungen Menschen Hilfen zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse zu geben. Die Maßnahme muss sich ausdrücklich und nachvollziehbar auf einen überörtlichen Einzugsbereich richten.

Für eine gerechte Verteilung der Mittel wurde für das JBM-Kontingent Unterkontingente geschaffen:

  • JBM klassisch
  • JBM im größeren Teilnehmendenkreis (ab 61 TN und mit Vorantrag 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)
  • JBM Aus (JBM außerhalb Bayerns, mit Vorantrag 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)
  • Schulbezogene Maßnahmen

Wie wird bezuschusst?

Die Bezuschussung erfolgt als Projektförderung auf dem Wege der Anteilfinanzierung. Es werden 70 % der höchstens förderfähigen und angemessenen Gesamtausgaben bezuschusst lt BJR-Rahmenrichtlinien.

Der maximale Zuschussbetrag pro Zuschussantrag bemisst sich an einem Höchstsatz, der pro Tag und Teilnehmer*in berechnet wird, beträgt aber maximal das ausgewiesene Defizit bzw. maximal den in den Rahmenrichtlinien festgesetzten "Prozentsatzförderung". Nach Beschluss des BDKJ-Landesvorstands beläuft sich der Höchstsatz auf 30,-- € (Schulbezogene Maßnahmen 20,-- €) pro Teilnehmertag für das Kontingentjahr 2024/2025.
Die Bagatellgrenze liegt bei 100,-- €.

Kurzanleitung Antrag

Richtlinien

Fachliche Anforderungen

Ausführungsbestimmungen

Checkliste

Beleghinweise

Aktuelle Antragsformulare sind immer beim BDKJ Bayern zu finden.

Fördervoraussetzungen:

  • Dauer: mindestens 1 Tag, maximal 14 Tage
  • Anzahl der Teilnehmenden: mindestens 10 Teilnehmende, maximal 60 Teilnehmende. 
  • Alter der Teilnehmer: maximal 26 Jahre (Ausnahmeregelung nur für Menschen mit geistiger Behinderung).
  • Referenten-Teilnehmer-Schlüssel: mindestens 1 Referent auf 20 Teilnehmer, mindestens 5 Teilnehmer auf 1 Referenten
  • Bis Februar müssen Maßnahmen des nächsten Kontingentjahres vorangemeldet werden (mit Zeitpunkt, kalkulierter Zuschuss-Summe und Teilnehmendentage)

Antragsstellung muss bis höchstens vier Wochen nach der Veranstaltung an den BDKJ mit folgenden Angaben erfolgen:

  • Antragsformular in vierfacher Ausfertigung
  • Einladung mit Wordbildmarke des BJR
  • Teilnehmerliste
  • Programm/Bericht
  • Belegliste über Einnahmen und Ausgaben

Eure Ansprechperson für AEJ und JBM:

Das Foto zeigt Eveline Achhammer.
Eveline Achhammer
Zuschusssachbearbeitung

 

 

Weitere Zuschussmöglichkeiten

Nicht nur wir unterstützen euch mit Zuschüssen. Auch die BDKJ-Kreisverbände und Kreis- bzw. Stadtjugendringe haben Zuschusstöpfe für euch. Eine Übersicht aller BDKJ-Kreisverbände sowie teilweise auch der Stadt- und Kreisjugendringe findet ihr unter diesem Link:

Fragt einfach bei den für euch zuständigen Stellen nach.

Auch auf Ortsebene gibt es bei den Gemeinden Zuschüsse für Jugendarbeit - oft ist dort ein formloser Antrag ausreichend. Fragt einfach bei euren Kommunen nach.

Habt Ihr für Euer Vorhaben noch nicht den richtigen Fördertopf gefunden? Dann ruft doch einmal bei uns im Büro an, manchmal können wir euch dann noch weitere Förderprogramme nennen. Oder schaut diese Liste durch:

Internationale katholische Jugendarbeit BDKJ/Jugendhaus Düsseldorf
Tage der Orientierung (diözesaner Zuschusstopf) Bischöfl. Jugendamt/Diözese Regensburg
Religiöse Bildung Bischöfl. Jugendamt/Diözese Regensburg
Stiftung "Segel setzen" BDKJ-Diözesanverband Regensburg

Grundförderung für Jugendverbände

Bezirksjugendring Oberpfalz

Bezirksjugendring Niederbayern

Förderung von Projekten und Modellmaßnahmen (überörtlich)

Bezirksjugendring Oberpfalz

Bezirksjugendring Niederbayern

Förderung von Jugendtreffen und Jugendkulturmaßnahmen Bezirksjugendring Oberpfalz
Förderung von Ausstattung Bezirksjugendring Oberpfalz
Förderung von Veranstaltungen der internationalen Jugendbegegnung Bezirksjugendring Niederbayern
Förderung der Jugendkulturarbeit Bezirksjugendring Niederbayern
Förderung von Anschaffungen Bezirksjugendring Niederbayern

Internationale Jugendarbeit Bayerischer Jugendring
Förderung von Maßnahmen und Projekten der schulbezogenen Jugendarbeit Bayerischer Jugendring
Fachprogramm Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Bayerischer Jugendring
Fachprogramm "Demografie und Partizipation" Bayerischer Jugendring
Förderung von Baumaßnahmen für Einrichtungen der Jugendarbeit Bayerischer Jugendring
Förderung von Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Bayerischer Jugendring
Fachprogramm Medienpädagogik Bayerischer Jugendring

Förderung deutsch-tschechischer Jugendarbeit Tandem 
Förderungen für europäische Jugendarbeit unter Erasmus+ Europäische Union