Fachaufsicht

Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamt

Was ist eine „Fachaufsicht“ und warum gibt es sie?

Weil man vor vielen Jahren gemerkt hat, dass die (damals ausschließlich ehrenamtliche) Jugendarbeit ohne professionelle Unterstützung nicht mehr auskommen kann, gibt es „Profis“, hauptberuflich angestellte Referent*innen. Diese erhalten fachliche Weisungen von zumeist ehrenamtlichen Personen, die Mandate in einem Verband inne haben und deshalb wissen, was der Verband braucht.

So ergibt sich eine etwas eigenartige Situation: Die „Profis“ sollen die „Ehrenamtlichen“ beraten und unterstützen, erhalten aber von ihnen fachliche (An-)Weisungen. Klingt ein wenig nach der berühmten Katze, die sich selbst in den Schwanz beißt, oder? In der Praxis bist du bestimmt gut beraten, auf die Ratschläge der Hauptamtlichen zu hören. Und sie sind sicher gut beraten, auf dich zu hören. Also: bildet ein gutes Team, und ihr seid unschlagbar!

 

Wie soll man denn "Fachaufsicht" sein?

Sei dir stets bewusst, dass es die Entwicklung anderer Menschen zu fördern gilt.

Damit ist eigentlich schon sehr viel gesagt. Wer mit Menschen zusammenarbeitet, trägt eine große Verantwortung. Wenn jemand beruflich unzufrieden ist, dann hat das immer auch Auswirkungen auf die Teamfähigkeit und Arbeitsqualität.

Oder anders gesagt: Du bist im Austausch mit einem Menschen, für den sehr viel davon abhängt, wie viele Rückmeldungen er für seine tägliche Arbeit erhält, wie viel Lob und Anerkennung, aber auch wie viel an konstruktiver und berechtigter Kritik er/sie erhält. Fachaufsicht hat mit Fürsorgepflicht und Verantwortung zu tun. Damit ist gemeint, dass man mit Menschen sehr behutsam umgehen muss, um sie zu fördern und zu fordern.

 

Dienstaufsicht

Wer die Fachaufsicht wahrnimmt, muss auch Ahnung von der Dienstaufsicht haben. Diese wird vom Bischöflichen Jugendamt wahrgenommen und beinhaltet folgende Dinge:

Kontrollieren der Arbeitszeitlisten, der Reisekostenabrechnungen und der Zeitzuschlagslisten; Bearbeitung (und Genehmigung, falls Fachaufsicht zugestimmt hat) der Urlaubsanträge und Freizeitausgleichsanträge; Bearbeitung (und Genehmigung, falls Fachaufsicht zugestimmt hat) der Dienstreiseanträge; Bearbeitung (und Genehmigung, falls Fachaufsicht zugestimmt hat) der Fortbildungsanträge.

Die Mitarbeiter haben Anspruch auf ein Mentorat, auf Supervision und Fortbildung. Im Organisationshandbuch des BJA findest du ein eigenes Kapitel zur Dienstaufsicht. Dienst- und Fachaufsicht müssen gut zusammenarbeiten.

 

Die konkreten Aufgaben einer Fachaufsicht:

  • Ansprechperson für die Hauptberuflichen im Verband sein
  • Verteilung inhaltliche Aufgaben im Rahmen des Zeitkontingentes an Mitarbeitende
  • Inhaltliche Einarbeitung neuer Mitarbeitender
  • Hauptberufliche Unterstützung bestmöglich für den Verband zu nutzen
  • Rückmeldung über Lob und Anerkennung aber auch konstruktive Kritik geben
  • Nicht Chef oder Chefin der Mitarbeitenden sein
  • Führung regelmäßiger Gespräche mit den Mitarbeitenden

Der BDKJ bietet in Zusammenarbeit mit dem BJA regelmäßig Fachaufsichtsschulungen an.

 

 

Deine Ansprechperson:

Maria Eigenstetter
Johanna Ostermeier
Ehrenamtliche Diözesanvorsitzende