Was bedeutet Wahlamt?
Wie hängen Wahl und Amt zusammen?
Wahlamt bedeutet, dass man sich wählen lassen muss, um angestellt zu werden und den Beruf ausüben zu dürfen.
Wählbar ist, wer von einem Mitglied der Diözesanversammlung vorgeschlagen wird und vom Generalvikar des Bistums Regensburg für die Wahl zugelassen wird. Dies ist eine satzungsbedingte Formalie im BDKJ und keine große Hürde.
Um gewählt zu werden, findet quasi ein Bewerbungsgespräch vor der Diözesanversammlung statt. Teilweise bitten auch einzelne Menschen aus Kreis- und Jugendverbänden des BDKJs bereits vorher um Kennenlerngespräche.
Eine Anstellung als hauptamtliches Mitglied im BDKJ-Diözesanvorstand wäre mit 39 Stunden/Woche möglich. Nach Absprachen ist auch eine andere Regelung möglich.