Parität
Gleichberechtigung im BDKJ

Parität bedeutet, dass es gleich viele Ämter für Männer und Frauen im Diözesanvorstand zu besetzen gibt: drei Ämter für Männer, drei Ämter für Frauen. Dies legt die Satzung des BDKJ-Diözesanverbands so fest.
Bei der BDKJ-Diözesanversammlung im März sind zwei männliche Stellen und eine weibliche Stelle vakant.
Die restlichen Stellen entfallen auf ine ehrenamtliche und zwei hauptamtliche Stelle.
Dies bedeutet: Es können sich aktuell sowohl männliche als auch weibliche Kandidierende auf ehrenamtliche und hauptamtliche Stellen bewerben. Wer wie zum Zuge kommt, entscheidet dann die Wahlreihenfolge.
D.h. es gibt erstmal keine Garantie, sicher als ein Geschlecht auf eine bestimmte Stelle zu hoffen.
Trotzdem möchten wir dich ermutigen: Trau dich, dich zu bewerben! Im BDKJ ist auf jeden Fall irgendwo ein Platz für dich.