Parität
Gleichberechtigung im BDKJ
Parität bedeutet, dass es gleich viele Ämter für Männer und Frauen im Diözesanvorstand zu besetzen gibt:
Drei Ämter für Männer, drei Ämter für Frauen. Dies legt die Satzung des BDKJ-Diözesanverbands so fest.
Bei der BDKJ-Diözesanversammlung im September sind zwei weibliche Stellen vakant. Die Stellen entfallen auf eine ehrenamtliche und eine hauptamtliche Stelle.
Dies bedeutet: Es können sich aktuell nur weibliche Kandidierende bewerben. Dies ist aber auf die ehrenamtliche und hauptamtliche Stelle möglich.