Parität
Gleichberechtigung im BDKJ

Parität bedeutet, dass es gleich viele Ämter für Männer und Frauen im Diözesanvorstand zu besetzen gibt:
Drei Ämter für Männer, drei Ämter für Frauen. Dies legt die Satzung des BDKJ-Diözesanverbands so fest.
Bei der BDKJ-Diözesanversammlung im September sind zwei männliche Stellen und zwei weibliche Stellen vakant. Die Stellen entfallen zudem auf zwei ehrenamtliche und zwei hauptamtliche Stelle.
Dies bedeutet: Es können sich aktuell sowohl männliche als auch weibliche Kandidierende auf ehrenamtliche und hauptamtliche Stellen bewerben.