Vote16

Volksbegehren zur Wahlalterabsenkung

BDKJ

Die Initiative Vote16 startet heute in die erste Phase des Volksbegehrens zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Das Ziel: Jungen Menschen ab 16 Jahren ein Stimmrecht bei Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern zu ermöglichen.

Der BDKJ Bayern fordert die Absenkung des Wahlalters schon seit Jahren. Er unterstützt daher als Bündnispartner die Initiative und begleitet das Vorhaben mit der Kampagne „YES YOUTH CAN!“. „Wir werden unserer jahrelangen Forderung zur Absenkung des Wahlalters mit unserer Kampagne zur Landtagswahl 2023 Nachdruck verleihen“, sagt der BDKJ-Landesvorsitzende, Florian Hörlein.

„Zeitgleich zum heutigen Start des Volksbegehrens geben wir daher das Motto der BDKJ-Kampagne bekannt.“ Dazu arbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe mit Vertreter*innen aus den Jugendund Diözesanverbänden. Unter dem Motto YES YOUTH CAN! sollen junge Menschen mit guten Argumentationen und Materialien versorgt werden, um ihre Eltern, Großeltern und weitere Verwandte und Bekannte von der Absenkung des Wahlalters zu überzeugen. Denn nur wahlberechtigte Bürger*innen dürfen für das Volksbegehren unterschreiben. „Mit der Kampagne YES YOUTH CAN! und unserem Engagement zu Vote16 hoffen wir, eine langjährige Forderung des BDKJ Bayern endlich umzusetzen. Ziel ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, damit junge Menschen aktiv an politischen Entscheidungen auf Kommunal- und Landesebene partizipieren können“, so der Landesvorsitzende des BDKJ Bayern, Florian Hörlein.

Vote16 ist eine gesamtgesellschaftliche, überparteiliche Bewegung mit der Absicht, die Partizipation junger Menschen zu fördern und die Demokratie zu stärken. Getragen wird das Volksbegehren von dem Bayerischen Jugendring und dem Zusammenschluss Vote 16, dahinter steht zusätzlich ein breites gesellschaftliches Bündnis, das sich intensiv für die Ausgestaltung des Begehrens einsetzt. Das Ziel der ersten Phase sind 25.000 in Bayern gesammelte Unterschriften, um den Zulassungsantrag für das Volksbegehren einreichen zu können. Bayern ist, neben Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, eines von fünf Bundesländern, in welchem junge Menschen unter dem Alter von 18 Jahren nicht auf Kommunal- und Landesebene wählen dürfen.