Frankreich - Zwei- oder dreimonatiger Schulbesuch auf Gegenseitigkeit

Bezirksjugendringe

Bewerben können sich Schüler:innen, die im Schuljahr 2024/2025 die 8., 9.,10. oder 11. Jahrgangsstufe besuchen und zum Zeitpunkt des gesamten Aufenthalts mindestens 14 Jahre und unter 18 Jahre alt sind (August 2025).

Die Schulleitung muss den Auslandsaufenthalt genehmigen.

Bei diesem Programm ist es nicht möglich, sich für eine der beiden Regionen Nizza und Nancy/Metz zu bewerben, sondern grundsätzlich nur für Frankreich. Es wird erwartet, dass die Bewerber:innen offen sind, nach Verfügbarkeit und Vermittelbarkeit in die Region Frankreichs zu reisen, in der die bestmögliche Vermittlung gewährleistet ist.

 

Mehr Infos unter: 

https://www.bjr.de/handlungsfelder/internationale-jugendarbeit/schulaustausch/isa/see-the-world/franzoesischsprachige-optionen#c937